Wie das deutsche Urheberrecht das Netz verändern könnte
Was ist
Am Mittwoch hat das Bundeskabinett dem "Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes" zugestimmt (PDF). Die 174 Seiten sollen die EU-Urheberrechtsrichtlinie in nationales Recht umsetzen.
Warum das wichtig ist
2019 gingen mehr als 100.000 Menschen auf die Straße, um gegen Upload-Filter und für das freie Netz zu protestieren. Nicht alle ihre Ängste mögen berechtigt gewesen sein, trotzdem gab es einen Grund für den Widerstand: Die Urheberrechtsreform der EU und die entsprechenden nationalen Gesetze werden das Netz und insbesondere Social Media verändern. Nicht zwangsläufig zum Guten.
Der deutsche Gesetzesentwurf strotzt vor komplizierten Begriffen und eignet sich hervorragend als Gute-Nacht-Lektüre für Menschen, die schlecht einschlafen. Aber er betrifft alle, die Inhalte im Netz hochladen, teilen oder einfach nur betrachten – also Millionen Menschen in Deutschland.
Wer soziale Netzwerke nutzt, kommt zwangsläufig in Kontakt mit dem Urheberrecht. Wir zitieren aus Texten, teilen Fotos, posten Links, unterlegen Videos mit Musik und erstellen Memes oder Collagen. Dabei verwenden wir oft urheberrechtlich geschützte Inhalte – teils legal, teils nicht.
Das neue Gesetz will all diese Nutzungen neu regeln. Kreative sollen entlohnt werden, wenn andere mit ihren Inhalten Geld verdienen. Doch was in der Theorie gut klingt, könnte zu einem komplexen, automatisierten Sperr- und Lösch-Regime führen, bei dem Software-Filter viele Uploads zu Unrecht blockieren.
Außerdem geht es um Geld. Viel Geld. Auf der einen Seite stehen Musik- und Filmindustrie, Verleger und andere Rechteinhaberïnnen. Auf der anderen Seite stehen Unternehmen, an deren Jahresumsatz noch eine Null mehr hängt: Google, Facebook und andere Tech-Konzerne aus dem Silicon Valley.
Ihre Idealvorstellungen liegen weit auseinander: Die Verwerter wollen für jede Nutzung eines urheberrechtlich geschützten Werks Geld sehen. Die Plattformen wollen möglichst weitreichende Ausnahmen. Diesen Spagat soll das neue Urheberrecht schlagen – und kann dabei nur scheitern.
Was war
Wenn du dich beruflich mit diesem Thema beschäftigst oder ein Netzpolitik-Nerd bist, kannst du diesen Abschnitt überspringen. Für alle anderen erklären wir noch mal kurz, warum Deutschland überhaupt ein neues Urheberrecht bekommen soll:
- Das aktuelle Urheberrecht ist zwei Jahrzehnte alt. Damals warb AOL mit Boris Becker. Man musste sich ins Internet einwählen, es gab keine Smartphones, und statt Videos auf Youtube hochzuladen, brannte man Musik auf CDs.
- Die Rechtslage der Realität des Internets anzupassen, ist also überfällig. Kreative sollen an den Einnahmen der Plattformen beteiligt werden, um auch im digitalen Zeitalter von ihrer Arbeit leben zu können.
- Das weiß auch die EU. Seit 2013 wurde dort über eine Reform verhandelt, die nach langem Ringen schließlich im Frühjahr 2019 verabschiedet wurde.
- Den teils absurden Streit um Upload-Filter und Leistungsschutzrecht haben wir in Briefing #535 ausführlich erklärt.
- In ihrem Kern verteilt die EU-Reform die Verantwortlichkeit im Netz neu. Upload-Plattformen wie YouTube haften nun selbst, wenn Nutzerïnnen Inhalte hochladen, die gegen das Urheberrecht verstoßen.
- Deshalb müssen die Plattformbetreiber Lizenzen von den Rechteinhaberïnnen erwerben oder "bestmögliche Anstrengungen" unternehmen, um Urheberrechtsverletzungen zu verhindern.
- Im Gegensatz zu Verordnungen setzt die EU mit Richtlinien nur einen Rahmen. Die Mitgliedsstaaten müssen die Reform also in nationale Gesetze übertragen. Dafür bleibt ihnen bis 7. Juni Zeit.
- Das Bundesjustizministerium (BMJV) hatte vor einem Jahr einen ersten Diskussionsentwurf (PDF) veröffentlicht. Später kamen weitere Versionen hinzu. Im Oktober analysierten wir einen Referentenentwurf (#676).
- Eigentlich hätte die Gesetzesvorlage der Bundesregierung bereits vergangene Woche durchs Kabinett gehen sollen. Doch auf Druck der CDU wurde der Programmpunkt kurzfristig von der Agenda genommen.
- Nun drängt die Zeit, falls Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren der EU verhindern will. Schließlich ist die Zustimmung des Kabinetts nur der erste Schritt auf einem langen und voraussichtlich holprigen parlamentarischen Weg.
Wie sich das deutsche Gesetz gewandelt hat
- Mit jedem Entwurf kam die Bundesregierung den Wünschen der Verwerterïnnen und Verlage weiter entgegen.
- Im Vergleich zum letzten Referentenentwurf wurde der Gesetzestext erneut deutlich verschärft. Das "Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz" stutzt die meisten Ausnahmen und Schranken drastisch zusammen, die die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke unter bestimmten Bedingungen legalisieren.
- Im Hintergrund rang dabei das SPD-geführte BMJV mit Bundeswirtschaftsministerium und Kanzleramt, die beide in Händen der Union liegen. Vor allem Springer und die Verlegerlobby haben massiven Einfluss ausgeübt und scheinen sich schließlich durchgesetzt zu haben.
- Besonders tut sich dabei Springer-Chef und BDZV-Vorsitzender Mathias Döpfner hervor, der auf EU-Ebene Druck macht (taz) und in Deutschland wirkungsvolle Kampagnen initiiert (Heise).
Was im deutschen Gesetzentwurf steht
- Wir konzentrieren uns auf die besonders umstrittenen Punkte und die wichtigsten Änderungen im Vergleich zum letzten Referentenentwurf.
- Die Bagatellgrenzen wurden gesenkt. Ursprünglich waren 20 Sekunden für Video- und Tonschnipsel, 250 Kilobyte für Bilder und 1000 Zeichen für Texte vorgesehen. Davon sind 15 Sekunden, 125 Kilobyte und 160 Zeichen übrig geblieben.
- Das ist weniger als ein Tweet, allein der vollständige Name der Gesetzesvorlage umfasst 220 Zeichen: "Richtlinie (EU) 2019/790 über das Urheber- und Leistungsschutz im digitalen Binnenmarkt und zur Änderung der Richtlinien 96/9/EG und 2001/29/EG"
- Dazu kommen weitere Einschränkungen: Legal darf man höchstens die Hälfte eines Gesamtwerks verwenden, unabhängig von dessen Länge. Zudem muss der Ausschnitt mit weiteren Inhalten kombiniert werden.
- Der Gesetzestext schränkt Karikaturen, Parodien und Pastiches ein. Sie sind nur erlaubt, wenn die Nutzung "durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist". Was das bedeuten soll, bleibt unklar.
- Selbst wenn dieser Zweck vorliegt, sollen Plattformen für Zitate und Parodien zahlen. Bei einem Hintergrundgespräch vergangene Woche waren Juristïnnen von Google entsetzt und empört über diese Änderungen.
- Den Bruch mit den geltenden Schrankenbestimmungen kritisieren auch 19 unabhängige Professorïnnen in einem offenen Brief (PDF): "Wer die Zitat- und Parodiefreiheit auf Plattformen vergütungspflichtig ausgestaltet, wird sich schnell Forderungen ausgesetzt sehen, auch von anderen Intermediären (Presse, Film, Rundfunk) eine Vergütung zu fordern – mit unüberschaubaren Risiken für die Presse-, Kunst- und Meinungsfreiheit."
- Neu dazugekommen ist ein "roter Knopf" für "vertrauenswürdige Rechteinhaber". Damit können sie Uploads unverzüglich blockieren, wenn erheblicher wirtschaftlicher Schaden droht. Die Plattformen entscheiden selbst, wer als vertrauenswürdig gilt.
- Dagegen fehlt eine Regelung zum sogenannten Pre-Flagging: Ursprünglich sollten Nutzerïnnen Inhalte während des Uploads als legal kennzeichnen können, um irrtümliche Sperrungen zu verhindern. Diese Möglichkeit wurde nun stark eingeschränkt.
- Weiter vage bleiben die Formulierungen beim Leistungsschutzrecht. Das neue Gesetz soll Verlage an den Einnahmen von Suchmaschinenbetreibern beteiligen, wenn diese Presseveröffentlichungen zugänglich machen.
- In den ersten Entwürfen galt eine Ausnahme für bis zu acht Wörter. Jetzt sind wie schon im Referentenentwurf "einzelne Wörter oder sehr kurze Auszüge" erlaubt. Das entspricht wörtlich der EU-Fassung und dürfte noch Gerichte beschäftigen.
Warum Upload-Filter unvermeidlich sind
- Der Entwurf der Bundesregierung lässt viele Fragen offen, aber eine abschließende Antwort gibt er: Die CDU bricht ihr Versprechen, die Urheberrechtsreform ohne Upload-Filter umzusetzen.
- Stattdessen soll jetzt der Koalitionspartner SPD schuld sein – der aber auch gegen Upload-Filter war. Julia Reda kommentiert das treffend (Twitter): "Schrödingers Upload-Filter. Alle sind dagegen. Alle stimmen dafür."
- Weder in der EU-Urheberrechtsrichtlinie noch im deutschen Gesetzesentwurf fällt der Begriff Upload-Filter. Dennoch bleibt den Plattformen nichts anderes übrig, als auf automatische Sperrsysteme zu setzen.
- Selbst Weltkonzerne wie Google können kaum Nutzungsrechte für alle Inhalte kaufen, die Milliarden Menschen täglich veröffentlichen. Dafür gibt es schlicht zu viele unterschiedliche Rechteinhaberïnnen, Kulturschaffende und Verwertungsgesellschaften.
- Kleinere Anbieter sind damit erst recht überfordert. Wenn die Plattformen nicht für Urheberrechtsverstöße haftbar gemacht werden wollen, müssen sie die Inhalte bereits im Moment des Uploads prüfen – und das geht nur mit automatisierten Filtern.
- Diese Software ist fehleranfällig, bestehende Implementierungen sperren immer wieder zu Unrecht. Ein gigantisches Echtzeit-Filtersystem führt fast zwangsläufig zu ungerechtfertigten Blockaden und damit zu einem Eingriff in die Meinungs- und Informationsfreiheit.
- Das könnte nicht nur europarechtswidrig sein, sondern schadet vor allem kleineren Plattformen, die sich die teuren Filter oft nicht leisten können. Die Reform, die eigentlich die Macht von Facebook und Google begrenzen sollte, könnte die Dominanz der großen Konzerne also weiter festigen.
Warum das Gesetz auch gute Seiten hat
- Beim Streit um einzelne Punkte geht oft unter, dass die Urheberrechtsreform auch viele Modernisierungen und Erleichterungen beinhaltet, die ein veraltetes Recht ans digitale Zeitalter und die Nutzungsrealität sozialer Plattformen anpassen.
- Tatsächlich sind Macht und Geld im Netz ungleich verteilt: Eine Handvoll großer Plattformen gibt die Regeln vor und verdient Milliarden, während viele Künstlerinnen und Autoren Taxi fahren.
- Das Gesetz stärkt die Rechte der Kulturschaffenden und führt etwa Direktvergütungsansprüche für Urheberïnnen ein. Kreative sollen ein Verbandsklagerecht erhalten, um ihre Ansprüche im Kollektiv durchsetzen zu können.
- Außerdem gibt es zeitgemäße Regelungen für Text- und Data-Mining sowie Ausnahmen für Bildung und Wissenschaft. Allerdings wurden die Schranken für Schulen, Universitäten oder Bibliotheken im Vergleich zu früheren Entwürfen deutlich zurückgenommen.
- Das könnte Rechtsunsicherheit schaffen und digitale Bildung erschweren (Tagesspiegel).
Wie es weitergeht
- Bevor das Gesetz in Kraft tritt, müssen Bundestag und Bundesrat zustimmen. Das ist kein Selbstläufer: Auch in den Regierungsparteien sehen etliche Netzpolitikerinnen und Digitalexperten den Entwurf kritisch.
- Falls Union und SPD sich einig sind und den Widerstand der Opposition überwinden können, ist immer noch nicht klar, wie sich das Gesetz auswirken wird. Es enthält etliche unklare Formulierungen, über die am Ende wohl Gerichte entscheiden werden.
- Selbst die Frage, wer überhaupt mit Plattform gemeint ist, könnte strittig werden. YouTube soll dazuzählen, die Wikipedia nicht, aber ob etwa Twitter darunterfällt, darüber ist man sich im BMJV noch nicht einig.
- Die Interpretation wird also voraussichtlich Richterïnnen beschäftigen – es sei denn, ein anderes Gericht kippt das Gesetz: Im Herbst wird der Europäische Gerichtshof urteilen, ob Upload-Filter mit der EU-Grundrechtecharta vereinbar sind.
- Polen hatte gegen Artikel 17 der EU-Urheberrechtsrichtlinie geklagt, da die erforderlichen Filter das Grundrecht auf Meinungs- und Informationsfreiheit verletzten (Verfassungsblog). Falls das oberste europäische Gericht das genauso sieht, geht der Streit ums Urheberrecht wohl noch ein paar Jahre weiter.
Be smart
Seit die EU die Reform auf den Weg brachte, steht fest: Deutschland wird es mit der Umsetzung nicht allen recht machen können. Tatsächlich ist kaum jemand so richtig glücklich über den Gesetzesentwurf (Ausnahmen wie GEMA und VG Wort bestätigen die Regel). Musik- und Filmindustrie, Verleger und andere Rechteinhaber klagen über die Ausnahmen. Plattformen beschweren sich, dass sie den Anforderungen kaum nachkommen können und zu viel Geld ausschütten müssen.
Man könnte sagen: Wenn beide Seiten jammern, ist es ein guter Kompromiss. Unserer Einschätzung nach trifft das nicht zu. Wir teilen im Wesentlichen die Kritik von Verbraucherschützern, Bürgerrechtsorganisationen, Netzpolitikerinnen, Aktivisten und zahlreichen Urheberrechtsexpertïnnen.
Upload-Filter ließen sich nicht vermeiden. Dazu sind die Vorgaben der EU zu eindeutig. Doch an anderen Stellen hätte die Bundesregierung Spielraum gehabt, ein Urheberrecht zu entwerfen, das die Interessen der Urheberïnnen berücksichtigt (iRights.info). Doch nach monatelangen Lobbyschlachten ist von den innovativen Ansätzen wenig übrig geblieben.
Vor anderthalb Jahren sprach ich mit dem Urheberrechts-Professor Martin Kretschmer. Damals sagte er (SZ):
Ich bezweifle, dass die Regierungskoalition bereit ist, die rückwärtsgewandte Richtlinie progressiv umzusetzen. Die Vergangenheit gibt wenig Anlass, optimistisch zu sein. Beim Urheberrecht haben sich meist die Bewahrer durchgesetzt, selten die Modernisierer.
Seine Einschätzung hat sich leider bewahrheitet:
Die Reform ist in den kontroversen Maßnahmen reine Industriepolitik, die wirtschaftlichen Interessen dient: Die Richtlinie sollte Plattenfirmen und Presseverlagen helfen. Das hat geklappt, aber mit einer überfälligen Neuausrichtung des Urheberrechts hat das wenig zu tun. (…) Die Interessen der Kreativen und der Nutzerïnnen haben eine untergeordnete Rolle gespielt.
Creator Economy
Facebook arbeitet an Newsletter-Tools
Eigentlich keine große Überraschung, eine Meldung ist es aber definitiv wert: Auch Facebook arbeitet hinter den Kulissen an Newsletter-Tools (New York Times), um im War for Talent (siehe Briefing #699) nicht das Nachsehen zu haben. Sicher: Newsletter sind kein Allheilmittel, sie können aber sehr wohl dabei helfen, die eigene Reichweite sinnvoll zu monetarisieren. Von daher ist Facebook gut beraten, ähnliche Features im Repertoire zu haben.
Substack-Gründer schießt gegen Facebook und Twitter
Dass Facebook und Twitter auch in das Newsletter-Business einsteigen, findet Substack-Gründer Hamish McKenzie gar nicht lustig. Stilecht schreibt McKenzie auf Substack, dass sein Unternehmen angetreten sei, die Welt vor der sogenannten „Attention Economy“¹ zu retten. Wenn jetzt Facebook und Twitter – also zwei Unternehmen, die jahrelang den Boden für eben diesen Kampf um Aufmerksamkeit bereitet haben – Newsletter-Tools anbieten, dann findet er das zwar vom Ansatz her richtig. Fiese Seitenhiebe kann er sich dennoch nicht verkneifen. Die Gründe für seine Gereitzheit liegen auf der Hand:
After all, they have announced very plainly that they intend to take our business.
¹ Die Ökonomie der Aufmerksamkeit, auch als Aufmerksamkeitsökonomie bezeichnet, ist ein Konzept der Informationsökonomie, das die Aufmerksamkeit von Menschen als knappes Gut betrachtet, und ökonomische Theorien zur Erklärung von menschlichen Verhaltensweisen und Thesen der Informationsökonomie verwendet. Mit der zunehmenden Vernetzung und den Neuen Medien sinken die Kosten für Information und Unterhaltung immer weiter. Begrenzend ist nicht mehr der Zugang, sondern die Aufmerksamkeit. Sie ist knappe Ressource, begehrtes Einkommen, ökonomisches Kapital und soziale Währung zugleich. (siehe Wikipedia)
Social Media & Politik
Facebook überdenkt Gruppen-Feature
Seit Jahren erklären aufmerksame Beobachterïnnen, dass Gruppen auf Facebook zur Radikalisierung beitragen können. Näh-Clubs und Bücher-Gruppen in allen Ehren, viel zu häufig finden sich Menschen aber auch in Facecbook-Gruppen wieder, um noch tiefer in extremen politischen Ansichten abzutauchen, manches Mal so gar gespickt mit Aufrufen zu Gewalt. Facebook ist das durchaus bekannt. Jetzt wollen sie endlich etwas dagegen tun (Wall Street Journal). Wer sich ein Bild davon machen will, was z.B. in AfD-Facebook-Gruppen passiert, sollte @DieInsider auf Twitter folgen.
Studie: Konservative Stimmen werden nicht zensiert
Die Mär, konservative Stimmen würden von den Plattformen systematisch unterdrückt, hält sich hartnäckig. Eine neue Untersuchung der New York University zeigt: Es gibt keine wissenschaftlich nachweisbaren Hinweise darauf, dass Konservative weniger Sichtbarkeit erhielten. Die Wissenschaftlerïnnen halten genau diese Erzählung vielmehr für eine Form von Desinformationskampagne.
Kampf gegen Desinformationen
TikTok führt Warnhinweise ein
Was auf anderen Plattformen bereits geübte Praxis ist, wird jetzt auch bei TikTok eingeführt (Axios): Sobald Nutzerïnnen Inhalte teilen wollen, die bereits als „irreführend“ markiert wurden, erhalten sie einen Warnhinweis. Teilen können sie den Post dann aber trotzdem.
Social Media & Journalismus
TikTok will mehr Lerninhalte
TikTok arbeitet weiter daran, als Plattform für Lerninhalte wahrgenommen zu werden. Group Nine Media erhält daher 50 Millionen Dollar aus dem Creative Learning Fund. Das Ziel: ansprechenden Content produzieren, der bei der Gen Z verfängt. Das ist deshalb so spannend, weil Verlage und Sender bei den anderen Plattform nicht nur gute Erfahrungen mit solchen Kooperationen gemacht haben. Mal schauen, wie sich das bei TikTok darstellt.
Clubhouse und die Verifizierungs-Falle
Eine neue Woche, ein neuer Aufreger auf Clubhouse. Dass Arafat Abou-Chaker sich mit einigen Journalistïnnen ein Stelldichein gab, hat eine gesonderte Betrachtung verdient (Zeit Online). Wir möchten an dieser Stelle zunächst einmal den Blick auf eine spannende Beobachtung der Kollegin Niddal Salah-Eldin richten: bei eben diesem Talk mit Abou-Chaker gab sich jemand als ein in der Branche durchaus bekannter Journalist aus. Erst später stellte sich heraus, dass eben dieser Kollege überhaupt nicht beim Talk anwesend war. Wohl kein Einzelfall: an anderer Stelle gab sich bereits jemand als Armin Laschet aus, wie Kristin Becker auf Twitter berichtet. Ein Problem, das Clubhouse schnell in den Griff kriegen muss. Ansonsten dürfte die App nämlich nur noch halb so spannend sein für all jene, die echten Promis gern nah sein möchten.
Neue Features bei den Plattformen
- Vertikaler Stories-Feed: TikTok, ick hör dir trapsen! Instagram arbeitet daran, Stories künftig vertikal darzustellen (Techcrunch). Also so wie es beim Konkurrenten TikTok populär ist: ein „Stück“ Inhalt nach dem nächsten bildschirmfüllend abbilden. Noch ist nicht klar, wann und ob der vertikale Feed an alle Nutzerïnnen ausgerollt wird. Dass Instagram darüber nachdenkt, ist aber spannend genug!
- Gelöschte Posts können nun bei Instagram innerhalb von 30 Tagen reaktiviert werden (The Verge).
- Posts in Stories sind ein probates Mittel, um auf einen neuen Feed-Post hinzuweisen. Anscheinend möchte Instagram in den Stories aber mehr originäre Inhalte sehen. Daher überdenkt das Unternehmen gerade die Option, Feed-Posts in Stories teilen zu können (The Verge). Ausgang ungewiss.
- Biometrische Daten: Um die Sicherheit zu erhöhen, führt WhatsApp biometrische Funktionen ein: Wer mag, kann sich künftig mit seinem Fingerabdruck, per Gesichtserkennung oder Iris-Scan am Desktop authenzifizieren (Techcrunch). Nun ja.
YouTube
- Clips: Wer auf YouTube live geht, erhält nun ein simples Tool, um aus dem Livestream einzelne Clips zu erstellen (The Verge).
TikTok
- TikTok auf dem Fernseher: TikTok möchte gern noch mehr Aufmerksamkeit. Daher rollt es die Option aus, TikToks auch auf dem Fernseher anschauen zu können. Zunächst nur auf Google-TV und anderen Android TV-Geräten. Aber was nicht ist, wird bestimmt noch kommen.
Tool der Woche: So sparst du dir Tipparbeit (und viel Zeit)
- Was: PhraseExpress (Windows / Mac / iOS)
- Wie viel: Gratis für die private Nutzung. Wer PhraseExpress professionell nutzt, soll einmalig 100 Euro zahlen. Die Entwickler appellieren dabei an die Fairness der Nutzenden.
- Wofür: Wie oft am Tag tippst du deine E-Mail-Adresse, Handynummer, Anschrift oder Grußformeln? Das muss nicht sein. Für jeden dieser Textbausteine kannst du dir einen Autotext erstellen, der automatisch vervollständigt wird. In meinem Fall ist das etwa 0# für die Handynummer und hg# für "Herzliche Grüße". Auch alle Adressen, Bankverbindungen, Signaturen und andere häufig genutzt Wörter kürze ich auf diese Art ab. Besonders praktisch sind die Autotexte für Sonderzeichen wie ï, ©, ™ oder den "richtigen" Gedankenstrich (– statt -), die man sonst mühsam suchen muss.
- Wie: Zumindest die Windows-Version von PhraseExpress ist selbsterklärend. Du definierst die Abkürzung und den zu vervollständigenden Text – fertig.
- Alternativen: Wenn du die komplexen Formatierungs- und Makro-Optionen nicht benötigst, kannst du auch zur portablen und quelloffenen Software Beeftext greifen. Mit PhraseExpander, TextExpander, aText, Typinator und den mächtigen, aber etwas komplexeren Autohotkey-Scripts gibt es zahlreiche kostenlose und kostenpflichtige Alternativen.
- Pro-Tipp: Auf Android-Handys bringen manche Tastaturen wie Gboard eine ähnliche Funktion von Haus aus mit – allerdings gut versteckt: Wenn du in den Einstellungen der Tastatur Begriffe zu deinem Wörterbuch hinzufügst, kannst du eine Abkürzung definieren, bei der automatisch das vollständige Wort vorgeschlagen werden soll. Wer schon mal auf seinem Handy einen Shruggie tippen wollte, weiß das zu schätzen: ¯\_(ツ)_/¯
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