DMA und Privacy Shield: Die EU verändert das Netz

Was ist

Am vergangenen Freitag sind in Brüssel binnen weniger Stunden zwei Dinge geschehen, die das digitale Leben von Millionen Menschen beeinflussen könnten:

  • Zuerst einigten sich die drei EU-Institutionen auf ein Gesetz über digitale Märkte (Digital Markets Act, DMA). Der Kompromiss, den Rat, Kommission, Parlament geschlossen haben (EU-Parlament), soll die Marktmacht großer Plattformen beschränken und den Wettbewerb für kleinere Konkurrenten öffnen. Gemeinsam mit dem Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act, DSA) stellt der DMA eines der ambitioniertesten Regulierungsvorhaben für das Western Wide Web dar.
  • Wenig später verkündeten US-Präsident Joe Biden und EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen den dritten Anlauf für ein transatlantisches Datenschutzabkommen (EU-Kommission). Der EuGH hatte die beiden Vorgänger Safe Harbor und Privacy Shield gekippt. Deshalb ist seit zwei Jahren unklar, ob und wie Unternehmen legal Daten europäischer Nutzerïnnen in den USA speichern und verarbeiten können.

Warum das wichtig ist

Beide Themen sind eher harte Kost, die Details solcher Gesetze und Abkommen können kompliziert und verwirrend sein. Gleichzeitig wäre es seltsam, ständig nach strengeren Regeln und Regulierung für Big Tech zu rufen, dann aber gähnend abzuwinken, wenn die Politik die Forderung umsetzt.

Wir haben den Eindruck, dass Parlamente und Plattformen zum ersten Mal seit vielen Jahren annähernd auf Augenhöhe verhandeln. Mittlerweile haben die meisten Politikerïnnen erkannt, wie wichtig dieses Internet ist – und dass es einen gesetzlichen Rahmen braucht, um sicherzustellen, dass das Netz den Menschen dient und nicht nur einer Handvoll großer Konzerne.

Wir heben uns den umfassenden Deep Dive zum digitalen Grundgesetz der EU noch auf. Über den DSA wird weiter verhandelt, und uns erscheint es sinnvoller, beide Vorhaben und ihre möglichen Auswirkungen zusammen zu erklären. Es gibt inhaltliche Schnittmengen, auch die Verhandlungen wurden teils miteinander verknüpft. Für den Moment stellen wir nur einige Eckpunkte vor und geben dir einen groben Überblick.

Was der DMA bewirken soll

  • Die Erwartungen sind groß: "Das Gesetz über digitale Märkte macht Schluss mit der ständig steigenden Dominanz der Big-Tech-Unternehmen. Jetzt müssen die Digitalunternehmen zeigen, dass sie auch fairen Wettbewerb im Internet zulassen."
  • Das sagt der CDU-Europaabgeordnete Andreas Schwab, der den DMA für das Europaparlament verhandelt hat. Ganz so optimistisch sind wir nicht, das Gesetz könnte aber tatsächlich etwas mehr Vielfalt ermöglichen, von der auch Nutzerïnnen profitieren.
  • Der DMA gilt für sogenannte Gatekeeper. Das betrifft Plattformen mit mindestens 45 Millionen EU-Nutzerinnen und 10.000 aktiven geschäftlichen Nutzern. Das betreibende Unternehmen muss entweder einen Jahresumsatz von mindestens 7,5 Milliarden Euro oder eine Marktkapitalisierung von mindestens 75 Milliarden Euro aufweisen.
  • Das Gesetz richtet sich damit unter anderem an Googles Suchmaschine und YouTube, Amazons Marktplatz, Metas Plattformen (Facebook, Instagram) und Messenger (WhatsApp). Zudem sind die Betriebssysteme iOS und Android, Cloud-Angebote wie Azure und AWS, Browser wie Chrome und Sprachassistenten wie Alexa betroffen. Die Vorgaben des DMA gelten nicht für den ganzen Konzern, sondern nur für den jeweiligen Dienst.
  • Der wohl umstrittenste Punkt des DMA sieht vor, dass Messenger interoperabel werden müssen. Man könnte dann etwa über Signal eine Nachricht an einen WhatsApp-Kontakt schicken, der sie per iMessage weiterleitet.
  • Allerdings soll das vorerst nicht für Gruppenchats und Anrufe gelten, auch soziale Netzwerke sind ausgenommen. Markus Beckedahl glaubt, dass mehr möglich gewesen wäre, und wünscht sich "ein wenig mehr Mut und Entschlossenheit".
  • Es gibt aber auch andere Stimmen. Der Kryptografie-Experte Alec Muffet schreibt etwa auf Twitter: "This is a mind numbingly foolish, privacy-destroying, encryption-busting, innovation-killing proposal, dressed up in clothes of anti-monopoly."
  • Wir können seine Sorge verstehen. Gute und sichere Ende-zu-Ende-Verschlüsselung ist selbst dann eine Herausforderung, wenn sie nur für einen Messenger funktionieren soll. Bislang können wir uns nicht vorstellen, wie die unterschiedlichen Verschlüsselungsprotokolle, Clients und Geräte miteinander kompatibel werden sollen, ohne Einbußen bei der Sicherheit zu riskieren.
  • Interoperabilität klingt auf dem Papier prima und könnte nicht nur die Eintrittsbarrieren für Start-ups senken, sondern auch Nutzerïnnen den Alltag erleichtern. Wir bleiben aber etwas skeptisch, bis wir sehen, wie die Vorgaben konkret umgesetzt werden.
  • Nutzerïnnen sollen nicht nur über Messenger hinweg kommunizieren können, sondern generell mehr Wahlfreiheit erhalten. Das betrifft unter anderem Browser, Sprachassistenten und Suchmaschinen. Wer ein Android-Smartphone einrichtet, könnte dann etwa andere Standardbrowser als Chrome festlegen.
  • Andere zentrale Punkte sind die Verpflichtung, alternative App-Stores zuzulassen, sowie das Verbot, Daten unterschiedlicher Dienste miteinander zu verbinden, wenn Nutzerïnnen nicht ausdrücklich einwilligen.
  • Apple, Google und Meta wehren sich teils heftig dagegen und suchen nach Möglichkeiten, die Folgen für das eigene Geschäft abzumildern. Auch bei der DSGVO stellte sich am Ende heraus, dass große Konzerne mit ihren gut bezahlten Juristïnnen am Ende doch oft Mittel und Wege finden, Gesetze kreativ interpretieren.
  • Derzeit ist es noch zu früh für eine abschließende Bewertung. Wir warten zunächst den vollständigen Gesetzestext ab, der unseres Wissens bislang nicht veröffentlicht wurde, und sehen uns dann an, wie die betroffenen Unternehmen reagieren.
  • Die möglichen Strafen fallen jedenfalls so aus, dass sie selbst Billionenkonzerne schmerzen. Die EU-Kommission kann Geldbußen von bis zu zehn Prozent des globalen Jahresumsatzes verhängen, im Wiederholungsfall drohen bis zu 20 Prozent. Als Einordnung: Alphabet setzt 2021 mehr als 250 Milliarden Dollar um, Apple noch mal gut 100 Milliarden mehr.
  • Die zuständige EU-Kommissionsvizepräsidentin Margrethe Vestager möchte den DMA möglichst schnell umsetzen. Zunächst müssen noch Rat und Parlament zustimmen, das ist aber Formsache. Dann soll das Gesetz im Oktober in Kraft treten. Da es sich um eine Verordnung handelt, muss der DMA – im Gegensatz zu Richtlinien wie der Urheberrechtsreform – nicht in nationales Recht umgesetzt werden.
  • Sobald der DMA verabschiedet ist und die EU-Kommission die Gatekeeper designiert hat, tickt die Uhr: Innerhalb von sechs Monaten müssen die betroffenen Konzerne die Vorgaben umsetzen. Es dauert also noch mindestens bis Frühjahr 2023, vermutlich länger.

Was auf den Privacy Shield folgen soll

  • Die gemeinsame Pressemitteilung der EU-Kommission und der US-Regierung klingt verheißungsvoll: "Die neue Rahmenvereinbarung bedeutet eine beispiellose Verpflichtung der USA zur Umsetzung von Reformen, die die Privatsphäre und den Schutz der bürgerlichen Freiheiten vor US-Überwachungsaktivitäten stärken."
  • Die USA machen also angeblich große Zugeständnisse, damit Daten wieder mit einer rechtlichen Grundlage durch den Atlantik fließen können.
  • Der neue "Transatlantische Datenschutzrahmen" (PDF) soll verbindliche Garantien enthalten, um den Zugriff von US-Geheimdiensten wie der NSA auf persönliche Daten von EU-Bürgerïnnen "auf das zu beschränken, was zum Schutz der nationalen Sicherheit notwendig und verhältnismäßig ist".
  • Der EU-Kommission zufolge müssen sich Unternehmen, die Daten in die USA übermitteln wollen, strengen Auflagen unterwerfen. Dadurch werde die Privatsphäre der Europäerïnnen unter Berücksichtigung des sogenannten Schrems-II-Urteils des EuGH geschützt.
  • 2020 kippten die Luxemburger Richterïnnen den Privacy Shield, weil sie feststellten, dass US-Gesetze Massenüberwachung durch Geheimdienste ermöglichten. Damit entspräche der Datenschutzstandard nicht dem EU-Niveau. Mit ähnlichen Argumenten beendete der EuGH fünf Jahre zuvor auch schon das Safe-Harbor-Abkommen.
  • Das Urteil bedeutete Rechtsunsicherheit für Tausende Unternehmen, die Daten in die USA schicken. Meta drohte gar, Facebook und Instagram in Europa dicht zu machen, wenn nicht bald ein neues Abkommen folge. Das war eine leere Drohung (#776), verdeutlicht aber, wie wichtig dieses Thema ist.
  • Wenig überraschend loben die beteiligten Politikerïnnen und die meisten Branchenverbände die Einigung. Bislang sind keine inhaltlichen Details zum Abkommen bekannt, deshalb halten wir uns mit einer Einschätzung zurück.
  • Die bisherige Ankündigung ist aber äußerst vage und gibt uns nicht den Eindruck, als änderten die USA ihre Überwachungspraxis grundlegend.
  • Diese Skepsis teilt auch Max Schrems. Der österreichische Jurist klagte gegen Safe Harbor und Privacy Shield. Damit ist er maßgeblich dafür verantwortlich, dass Menschen in der EU zumindest auf mehr Privatsphäre hoffen können.
  • In einer kurzen Einschätzung (noyb) schreibt er: "Wir hatten bereits 2015 ein rein politisches Abkommen, das keinerlei Rechtsgrundlage hatte. Wie es derzeit aussieht, könnten wir das gleiche Spiel jetzt ein drittes Mal spielen. Der Deal war offenbar ein Symbol, das von der Leyen gewillt war, aber keinen Rückhalt der Experten in Brüssel hat, da sich die USA nicht bewegt haben."
  • Demnach haben die USA angeblich den Krieg in der Ukraine genutzt (Politico), um die EU unter Druck zu setzen und zu einem schnellen Beschluss zu drängen.
  • Der SZ sagte Schrems: "Aktuell gehe ich zu 90 Prozent davon aus, dass das Ding im Herbst mal rauskommt und dann innerhalb von ein paar Monaten beim EuGH liegt." Zumindest die Richterïnnen dürften mittlerweile Erfahrung mit dem Thema haben.

Kampf gegen Desinformation

Ein umfassender Blick auf Desinformation

Das Thema Desinformation spielt in unserem Newsletter seit Jahren eine große Rolle. Wir haben sogar schon einige Leserïnnen verloren, weil sie nicht damit einverstanden waren, dass wir immer wieder darüber berichten.

Und ja: Es ist komplex. Das Thema ist sehr viel facettenreicher als es der fürchterliche Begriff „Fake News“ vermuten lässt. Aber das ist ja noch lange kein Grund, sich nicht damit zu beschäftigen. Im Gegenteil: Das Thema liegt uns wirklich am Herzen!

Daher möchten wir heute gern für ein Projekt trommeln, dass Im Rahmen des „Kompetenznetzwerk gegen Hass im Netz” entstanden ist und einen umfassenden Blick auf Desinformation wirft – samt interaktiver Karte und Publikaton (PDF).

  • Die Interaktive Karte des Projekts macht den Entstehungs- und Verbreitungsprozess von Desinformation greifbarer und bezieht systemische Zusammenhänge mit ein. Das Phänomen Desinformation wird als Wertschöpfungskette dargestellt und eingebettet in den größeren Kontext gesellschaftlicher Entwicklungslinien, sogenannter Makro- und Meso-Trends.
  • Die Publikation ist eine Zusammenfassung all jener Gespräche, die im Zuge der Arbeit mit 30 Expertïnnen aus unterschiedlichen Disziplinen geführt wurden. Auf der einen Seite wird abgebildet, welche Akteurïnnen an der Produktion und Verbreitung von Desinformation beteiligt sind. Auf der anderen Seite wird aufgezeigt, welche Maßnahmen und Akteurïnnen wirksam für eine gesunde Informationsökologie arbeiten – hier wird auch unsere Arbeit beim Social Media Watchblog erwähnt, wir hätten aber so oder so über das Projekt berichtet.

Beim NETTZ-Gespräch am 30. März um 13 Uhr wird es einen Austausch zum Launch geben mit Joana Breidenbach, Katja Jäger und Stefan Sippel. Wir sind ebenfalls mit dabei und würden uns wirklich sehr freuen, dich dort zu treffen! Hier kannst du dich für das Event kostenfrei anmelden.

Weitere Schlagzeilen

  • Gesundheitshinweise bei Spotify: Nachdem es einige Tage lang sehr viel Aufregung darum gab, was es bei Spotify nicht alles an Mumpitz zu hören gibt, ist es ja wieder deutlich ruhiger geworden. Zum Glück hat Spotify die Situation nicht nur ausgesessen, sondern tatsächlich auch ein bissl nachgesteuert. Künftig gibt es bei allen Podcasts zum Coronavirus Links zu einer Seite mit belastbaren Informationen (Protocol) – entweder mit Infos von offiziellen Stellen oder (im englischsprachigen Raum) mit Artikeln von vertrauenswürdigen Angeboten wie Wall Street Journal und NPR.
  • Gesundheitshinweise bei YouTube: Auch YouTube hat unlängst erkannt, dass sie als Wissensvermittler eine enorme Verantwortung tragen – insbesondere wenn es um Gesundheitsthemen geht. Deshalb führt das Unternehmen in den kommenden Monaten bei Videos, die gesundheitliche Aspekte behandeln, weiterführende Hinweise (YouTube) ein. Nutzerïnnen sollen dadurch leichter erkennen können, bei welchen Videos es sich um vertrauenswürdige Informationen handelt. Gut!

Aus der Praxis

Inklusive Posts: Wie lassen sich Postings und Artikel eigentlich inklusiver gestalten? In der aktuellen Ausgabe des lesenswerten Newsletters TextHacks von Kollegin Anne-Kathrin Gerstlauer erklärt Mareice Kaiser, wie ihr auf Social Media barrierefrei textet. Wir möchten unseren Newsletter nutzen, um auf die Tipps aufmerksam zu machen, in voller Länge findet ihr sie hier: 4 Hacks für inklusive Postings (texthacks / substack).

  • Schreibe Untertitel: Du hilfst damit Menschen, dich zu verstehen. Nicht nur gehörlosen Menschen, sondern auch allen anderen, die sich deine Videos anschauen.
  • Texte Bildbeschreibungen: Erkläre, was auf deinen Bildern zu sehen. Das ist gut für Menschen, die deine Bilder nicht sehen können (aber sich sehr wohl die Bildbeschreibungen mittels Sprachsoftware vorlesen lassen können)
  • Formuliere geschlechtergerecht: Nein, alle Geschlechter nennen, macht Texte nicht komplexer. Im Gegenteil, es macht sie präziser und du kannst besser erklären, wen du meinst.
  • Sag’s einfach: Der Job von Medienschaffenden sollte doch sein, komplexe Themen verständlich zu erklären.

Neue Features bei den Plattformen

Instagram

  • Engagement via Hashtags: Instagram testet eine neue Funktion, die es Nutzerïnnen ermöglichen soll, soziale Bewegungen leichter über Hashtags zu entdecken und zu unterstützen (Instagram Newsroom). Wer auf eine entsprechende Hashtag-Seite klickt, kann über einen „Support“-Button mehr über die soziale Bewegung erfahren, Freunde via „Spread the World“-Funktion informieren und mittels Spenden-Button die Bewegung finanziell unterstützen. Welche Kampagnen über diese neue Hashtag-Suche gefunden werden können, entscheidet Instagram.
  • Bildschirmfüllende Inhalte: Die TikTokisierung von Instagram schreitet weiter voran. Derzeit testet Instagram die Möglichkeit, Feed-Inhalte bildschirmfüllend anzuzeigen. Also ganz analog zu der Art wie Inhalte bei TikTok, bzw. bei Stories präsentiert werden: Immer nur ein Inhalt pro Bildschirm. Alessandro Paluzzi zeigt bei Twitter, wie das aussehen könnte.
  • Auf Stories antworten: Instagram tüftelt derzeit an zwei neuen Optionen, um auf Stories zu antworten. Zum einen sollen User mit Fotos antworten können, zum anderen sollen Nutzer mit Sprachnachrichten reagieren können (@alex193a).
  • Exklusive Inhalte für Subscriber: Zudem arbeitet Instagram an einem Tab (@alex193a), über das nur jene Inhalte angesteuert werden können, die (zahlenden) Abonnentïnnen vorbehalten sind.

TikTok

  • Watch History: Es gab mal dieses eine Video bei TikTok: Zwei Männer haben sich verabredet. Anders als erwartet begegnen sie sich 50 Meter vom eigentlich ausgemachten Treffpunkt entfernt. Der eine Mann ruft dem anderen zu: Ey, wohin?! Der Angesprochene erwidert, er gehe jetzt darüber. Sie hätten sich schließlich dort verabredet… Total bescheuert. Aber meine Frau und ich (Martin) haben uns kringelig gelacht. Immer und immer wieder. Bis ich das Video nicht mehr finden konnte. Wahrscheinlich geht es vielen Nutzern so. Deshalb arbeitet TikTok aktuell an einer Art „Watch History“ (Techcrunch). Klar, damit lässt sich auch prima herausfinden, welche Inhalte User sich auch nach einer gewissen Weile noch einmal wieder anschauen. Aber wir wollen ja hier nicht immer nur die Datenschutz-Nerds geben, sondern Social auch einfach mal wieder etwas mehr feiern. Also: Falls du zufällig weißt, welches Video ich meine, bitte her damit! Kudos garantiert!

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Header-Foto von Steven Kamenar