Der Anfang vom Ende von Facebook, wie wir es kennen?
Was ist
Die US-Handelskommission (FTC) und 48 US-Generalstaatsanwältïnnen haben Kartellklagen gegen Facebook eingereicht. Es geht um die Frage, ob Facebook seine Marktmacht illegal ausgenutzt hat. Wenige Stunden später hat das deutsche Bundeskartellamt Ermittlungen aufgenommen und prüft die Verknüpfung von Oculus-Headsets mit dem Facebook-Konto.
Warum das wichtig ist
Mittwoch, der 9. Dezember 2020, könnte sich als einer der folgenreichste Tage in Facebooks Firmengeschichte herausstellen. Im Gegensatz zur Cambridge-Analytica-Affäre, die kurzfristig die Aktien einbrechen ließ, langfristig aber wenig Auswirkungen hatte, haben die beiden Klagen in den USA das Potenzial, Facebook vollkommen zu verändern.
Aus Facebook Inc., dem mächtigsten Betreiber von Kommunikations-Infrastruktur, den die Welt je gesehen hat, könnten wieder separate Unternehmen werden: Facebook, Instagram und WhatsApp – alle drei immer noch groß und einflussreich, aber längst nicht vergleichbar mit der Machtfülle, die der Konzern derzeit besitzt.
Was das Bundeskartellamt prüft
Wir fangen mit dem Verfahren in Deutschland an, denn das lässt sich deutlich leichter zusammenfassen. Am Donnerstag teilte das Kartellamt mit, dass es ein Missbrauchsverfahren gegen Facebook eingeleitet habe.
Andreas Mundt, Präsident des Kartellamts, erklärt den Vorwurf, den die Behörde prüfen wird:
Die Nutzung der neuen Oculus-Brillen soll künftig nur unter der Voraussetzung möglich sein, dass man auch ein Facebook-Konto hat. Diese Verknüpfung zwischen Virtual-Reality-Produkten und dem sozialen Netzwerk des Konzerns könnte einen verbotenen Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung durch Facebook darstellen.
Seit Oktober ist ein Facebook-Account nötig, um VR-Brillen von Oculus nutzen zu können. Wer bereits ein Headset erworben hat, kann das Konto bis Ende 2022 verknüpfen.
Da es sich derzeit aber nur um ein Verfahren mit ungewissem Ausgang handelt und Facebook den Verkauf der Headsets in Deutschland ohnehin gestoppt hat, belassen wir es für den Moment dabei. Denn egal, wie die Ermittlungen ausgehen: An Facebooks Dominanz dürften sie nicht das Geringste ändern. Mark Zuckerberg hat derzeit wahrlich andere Sorgen.
Was Facebook in den USA droht
FTC (PDF, 53 Seiten) und Generalstaatsanwältïnnen (PDF, 123 Seiten) werfen Facebook in separaten Klagen vor, ein wettbewerbswidriges Monopol aufgebaut und betrieben zu haben. Beide Verfahren sind vor dem Bundesgericht in Kalifornien anhängig und eng miteinander verbunden.
Im Kern der Klagen stehen zwei Namen: Instagram und WhatsApp. Hat Facebook die beiden Start-ups 2012 und 2014 übernommen, um drohende Konkurrenz im Keim zu ersticken? Verstoßen die beiden Zukäufe gegen das Kartellrecht? Und wurden andere Wettbewerber bewusst behindert, etwa indem Facebook APIs abgedreht und sein Ökosystem immer weiter abgeschottet hat?
Wenn es nach der US-Regierung (in deren Auftrag die FTC handelt) und 46 US-Bundesstaaten sowie dem District of Columbia und Guam (in deren Auftrag die Generalstaatsanwältïnnen handeln) geht, dann lauten die Antworten dreimal…